Waffe kaufen für Nichtschweizer

  1. Staatsangehörigen aus folgenden Staaten ist der Erwerb von Waffen grundsätzlich verboten: Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien.
  2. Für ausländische Staatsangehörige ist es wesentlich, ob sie in der Schweiz eine Niederlassungsbewilligung C besitzen und aus welchen Staaten sie stammen. Für Personen, die eine Niederlassungsbewilligung C besitzen und nicht aus jenen Staaten stammen, die unter dem ersten Punkt aufgeführt sind, gelten die gleichen Erwerbssvoraussetzungen wie für Schweizer.
  3. Ausländer, die keine Niederlassungsbewilligung oder eine Aufenthaltsbewilligung B besitzen, benötigen auch für den Erwerb von Jagd- und Sportwaffen, die grundsätzlich von der Waffenerwerbsscheinpflicht befreit sind, einen Waffenerwerbsschein. Zusätzlich benötigen sie eine amtliche Bestätigung des Heimat- bzw. Wohnsitzstaates, dass sie dort zum Erwerb des betreffenden Gegenstandes berechtigt sind.

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