Erwerb von Verbotenen Waffen (Ausnahmebewilligung "klein")
Halbautomatische Handfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 10 Patronen), z.B. SIG550/Stgw90, Halbautomatische Faustfeuerwaffen mit grossem Magazin (mehr als 20 Patronen)
Für den Verkauf benötigen wir von Ihnen eine Ausweiskopie (ID oder Pass) sowie eine gültige Ausnahmebewilligung "klein" für Sportschützen oder eine gültige Ausnahmebewilligung für Sammler als Originaldokument in 3-facher Ausführung.
Die Ausnahmebewilligung "klein" beantragen Sie bitte beim Waffenbüro Ihres Kantons. Folgende Schritte sind dazu nötig:
- Gesuch für eine kantonale Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen oder zur Sammlertätigkeit herunterladen, ausfüllen und an Ihr kantonales Waffenbüro senden
- einige Tage/Wochen später wird Ihnen Ihre Ausnahmebewilligung zugestellt
Mit der Ausnahmebewilligung "klein" können Sie total 3 Waffen kaufen, wenn Sie dies wünschen. Es müssen nicht alle in die Kategorie WES fallen. Der Kauf von bis zu 3 Waffen muss am gleichen Tag beim gleichen Händler erfolgen!