Erwerb von Waffen mit WES
Faustfeuerwaffen (Sportpistolen, Revolver, Selbstladepistolen allgemein) mit einer maximalen Magazinkapazität von 20 Schuss sowie halbautomatische Gewehre, Vorderschaftrepetierer (pump-action), Unterhebelrepetierer etc. mit einer maximalen Magazinkapazität von 10 Schuss
Für den Verkauf benötigen wir von Ihnen eine Ausweiskopie (ID oder Pass) sowie einen gültigen Waffenerwerbsschein (WES) als Originaldokument in 3-facher Ausführung.
Den Waffenerwerbsschein beantragen Sie bitte beim Waffenbüro Ihres Kantons. Folgende Schritte sind dazu nötig:
- Antrag für einen WES herunterladen, ausfüllen und an Ihr kantonales Waffenbüro senden
Tipp: Beantragen Sie den WES immer für 3 Feuerwaffen - einige Tage/Wochen später wird Ihnen Ihr WES zugestellt
Mit dem WES können Sie total 3 Waffen kaufen, wenn Sie dies wünschen. Der Kauf von bis zu 3 Waffen muss am gleichen Tag beim gleichen Händler erfolgen!