Erwerb von Magazinen
Magazine für halbautomatische Handfeuerwaffen, über 10 Schuss (z.B. Sturmgewehr 90) sowie Magazine für Faustfeuerwaffen über 20 Schuss (Pistolen) - Magazine, die nicht in diese Kategorie fallen, sind frei verkäuflich!
Ab 15. August 2019 erfolgt ein Verkauf nur noch gegen Einreichung einer Ausweiskopie (ID oder Pass) sowie eines der folgenden Dokumente (Scan oder Foto per Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser. oder Kopie):
- Ausnahmebewilligung einer passenden Waffe inkl. Magazine mit grosser Kapazität
- Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazität
- persönliche Besitzbestätigung, ausgestellt vom kant. Waffenbüro Ihres Wohnkantons für eine dazu passende Waffe (kostenlos!)
Beispiel einer Besitzbestätigung (Kanton SG) - Falls die Feuerwaffe beim Austritt aus der Armee direkt übernommen worden ist, genügt auch der Eintrag im Dienstbüchlein. Wir benötigen die Seite mit den persönlichen Daten sowie die Seite mit dem Eintrag der Eigentums-Übernahme.
Beispiel Eintrag im Dienstbüchlein
Für Waffen, die sich nicht im Eigentum des Erwerbers befinden (z.B. Dienstwaffe von AdA, Leihwaffe etc.) können grosse Magazine einzig mit einer Ausnahmebewilligung zum Erwerb von Magazinen mit grosser Kapazitiät erworben werden!